Economic Research & Corporate Development
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Anfang 2005 hat die EU den europaweiten Emissionshandel auf Unternehmensebene als neues Instrument des Klimaschutzes eingeführt. Dabei wird eine politisch vorgegebene Menge an Emissionsrechten an Unternehmen verteilt und zwischen diesen gehandelt. Die Emissionsbelastung der Atmosphäre wird damit zu einem zusätzlichen Produktionsfaktor, dessen Kosten bei der Produktionsplanung zu berücksichtigen sind. Ein Anlagenbetreiber hat zu entscheiden, ob es vorteilhafter ist, Emissionen zu vermeiden oder Emissionsrechte zu kaufen.

22.05.2007
Damit die gute Idee eines Systems handelbarer Emissionsrechte auch zum klimapolitischen Durchbruch führt, muss das Instrument entsprechend ausgestaltet sein. Handelbare Rechte, die zuvor verschenkt und viel zu großzügig bemessen wurden, sind im Grunde wirkungslos, zum Teil sogar kontraproduktiv. Die kostenlose Vergabe von Zertifikaten hat den Zuteilungsprozess zudem stark politisiert. Insgesamt wurde in Deutschland ein komplexes System geschaffen, das mit beträchtlichem Verwaltungsaufwand für Unternehmen und Behörden verbunden ist. Die zahlreichen Sonder- und Ausnahmeregelungen haben die Handelbarkeit der Emissionsrechte eingeschränkt und das System unüberschaubar gemacht. Mit den Anforderungen an einen effizienten Emissionshandel ist dies nicht zu vereinbaren.
Viele der derzeitigen Mängel des Emissionshandels ließen sich beheben, wenn man ab 2012 die Emissionsrechte nicht mehr wie bisher kostenlos zuteilen, sondern (zunehmend) versteigern würde. Eine vollständige Auktionierung vermeidet sämtliche Probleme und Verzerrungen, die mit einer staatlichen Mengenplanung auf der Mikro-Ebene von Emittenten bzw. Anlagen verbunden sind, da diese vollkommen entfallen würde. Insgesamt würde das Handelssystem nicht nur wesentlich einfacher und transparenter. Auch der dringend notwendige Umbau der Energieversorgung in Richtung kohlenstoffärmere Energieträger käme schneller voran. Vor allem aber wäre die Einflussnahme auf den Emissionshandel durch Lobby-Gruppen weitgehend ausgeschaltet. Ein ganz entscheidender Vorteil der Versteigerung wäre nicht zuletzt, dass der Wert der Emissionsrechte als Auktionserlös dem Staat zugute käme – und nicht als windfall-profits den am Handel beteiligten Unternehmen. Der Staat könnte den Erlös z.B. in weitere Klimaschutzprogramme investieren.

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Michael K. Machauer
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