Economic Research & Corporate Development
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Auf dem Markt für Telekommunikation wird die Konvergenz verschiedener Technologien, Kommunikationskanäle und Medien zu Veränderungen auf allen Wertschöpfungsstufen führen und in der Summe einen tiefgreifenden Strukturwandel bewirken. Dabei besteht die Herausforderung darin, möglichst viele Dienste der Telekommunikation zu einem einheitlichen Angebot für Endkunden zu integrieren. Dieser Konvergenzprozess ermöglicht neuartige elektronische Dienstleistungen und eröffnet damit auch neuen Marktteilnehmern lukrative Geschäftsmöglichkeiten. Gleichzeitig verschiebt sich das Kerngeschäftsfeld der etablierten Telekommunikations-Konzerne, die sich von Technologie-Anbietern allmählich zu Dienstleistungs-Unternehmen entwickeln.

06.06.2006
Voraussetzung für all dies ist, Datennetze, die auf dem Internet-Protokoll basieren, und klassische Telefonnetze zu einem einheitlichen hochleistungsfähigen Kommunikationsnetz zusammenzuführen. Eine entscheidende Rolle spielt dabei das Geschäftsmodell des Triple Play, das Kunden Sprach-, Internet- sowie Fernseh- und Videodienste im Bündel über eine einzige Infrastruktur zur Verfügung stellt. Mittel- bis längerfristig wird die erfolgreiche Vermarktung von Triple Play-Ange-boten zu einem wichtigen Faktor für Umsatz und Ertrag der etablierten Netzbetreiber.Denn das einstige Kerngeschäft der Festnetztelefonie, gerät immer mehr unter Druck: Nicht nur durch die kostengünstigeren VoIP-Angebote, sondern auch durch die Konkurrenz des Mobilfunks.
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Längerfristig könnte sich durch Triple Play ermöglichtes Fernsehen via Internet zu einer ernsthaften Konkurrenz für die bestehenden Distributionswege des Fernsehens entwickeln - vor allem wenn es gelingt, exklusive inhaltlich und preislich attraktive Angebote mit technischen Innovationen zu verknüpfen, die das herkömmliche Fernsehen nicht bieten kann. Unter diesen Voraussetzungen hat Triple Play das Potenzial für ein gewinnträchtiges Geschäftsmodell. Um auf dem Triple Play-Markt erfolgreich zu sein, müssen Produkte aber nicht nur kontinuierlich neu- und weiterentwickelt, sondern vor allem auch im Markt positioniert werden. Letzteres stellt hohe Anforderungen an den Vertrieb und die Kundenbetreuung. Insgesamt stehen die etablierten Konzerne im Zuge des Wandels von klassischen Telekommunikations-Providern zu Multimedia-Dienstleistern also vor einem gewaltigen technischen und organisatorischen Umbau.
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Damit sich Festnetzbetreiber mit Triple Play und anderen inhalte-orientierten Angeboten attraktiver aufstellen können, sind noch verschiedene (medien-)rechtliche Fragen zu klären. Sofern unter dem Blickwinkel rundfunkrechtlicher Fragestellungen zu starke Angebotsbeschränkungen für Festnetzanbieter bestehen, ist der Gesetzgeber zur Deregulierung aufgerufen, da ansonsten die Investitionen für die VDSL-Infrastruktur mit einem zu hohen Risiko verbunden wären.
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Wenig nachvollziehbar ist bei diesem Prozess allerdings die Forderung der Deutschen Telekom, ihr geplantes VDSL-Netz von der Regulierung auszunehmen. Eigentlich müsste die Telekom ein betriebswirtschaft-liches Interesse daran haben, ihren Wettbewerbern Zugang zum neuen Netz zu verschaffen, denn diese tragen durch ihre Nachfrage nach Vorleistungen zur Finanzierung der neuen Infrastruktur bei. Außerdem würde - wie die Erfahrung mit DSL-Anschlüssen zeigt - der Wettbewerb die Nachfrage nach höheren Bandbreiten beflügeln und zur schnelleren Verbreitung der neuen Anschluss-Technologie führen. Dadurch verminderte sich letztlich auch das Investitionsrisiko der Deutschen Telekom deutlich.
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Setzt sich dagegen die Deutsche Telekom mit ihrer Forderung nach vorübergehender Aufhebung der Regulierung durch, könnte sie Wettbewerber, die das VDSL-Netz für eigene Produkte nutzen wollen, zunächst von diesem Angebot ausschließen. Wenn darüber hinaus die auf VDSL basierenden Produkte die bestehende ADSL-Produkte verdrängen - und davon ist auszugehen -, sind Wettbewerber nicht nur von einer zukünftigen Marktentwicklung abgeschnitten, sondern werden auch bei schon vorhandenen Produkten im Wettbewerb zurück-gedrängt. Sollte es aufgrund einer schleppenden Marktentwicklung dann doch ratsam erscheinen, Wettbewerber an der Vermarktung von VDSL-Anschlüssen zu beteiligen, wäre auch dieser Weg für die Telekom weiterhin offen. Kurzum: Die Telekom könnte in erheblichem Maße auf Beginn und Ausmaß des Wettbewerbs Einfluss nehmen. Doch genau diese Entscheidung gehört zu den ureigensten Kompetenzen der Wettbewerbs- und Regulierungspolitik. Sie ist im vorliegenden Fall umso leichter zu treffen, als die Zugangsgewährung im eigentlichen betriebswirtschaftlichen Interesse der Telekom liegt und erst offener Netzzugang die Voraussetzung für Investitionen und ein dynamisches Marktwachstum schaffen.
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Michael Machauer
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