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Die Große Koalition wurde aus der Not der unklaren Mehrheiten nach der Bundestagswahl vom 22. September 2005 geboren und ist nun seit gut acht Monaten im Amt. Da die Volksparteien schon in sich so heterogen sind, dass Kompromisse nur schwer zu finden sind, befürchten Großparteien in der Koalition einen erheblichen Profilverlust. Wohl nicht ganz zu unrecht. Dennoch besteht verbreitet die Hoffnung, dass eine Große Koalition zukunftsweisende Beschlüsse fasst. Anders als zuvor bestehen im Bundestag und Bundesrat nun klare Mehrheitsverhältnisse. Nach acht Monaten ist es zwar noch zu früh, die Gesamtarbeit der Koalition abschließend zu beurteilen. Sicher ist aber schon hinreichend Zeit vergangen, um ein Zwischenfazit zu ziehen.

26.07.2006
Ganz oben auf der Agenda der Großen Koalition stand die Konsolidierung der Staatsfinanzen. Bedauerlicherweise konzentrierte sich die Regierung dabei allerdings weniger auf die Ausgaben- als auf die Einnahmenseite. Die beschlossenen Steuererhöhungen belasten den Privatsektor 2007 mit 15 Mrd. EUR. Die zur Reform der Unternehmensbesteuerung von der Regierung beschlossenen Eckpunkte bleiben zwar hinter den Zielen des Koalitionsvertrages zurück, stellen aber insgesamt einen Fortschritt hinsichtlich der Belastung der Unternehmen dar.
In der Rentenpolitik hatte bereits die Vorgängerregierung wesentliche Weichenstellungen vorgenommen. Mit der Heraufsetzung des gesetzlichen Rentenalters unternahm nun die Große Koalition einen weiteren – längst überfälligen – Schritt zur Sicherung des Rentensystems.
Bei der Krankenversicherung kam es zu einem typischen Koalitionskompromiss, der keiner der beiden großen Parteien die weitere Verfolgung ihres präferierten Modells verbaut. Kritisch anzumerken ist die geplante Beitragserhöhung, die den Faktor Arbeit noch mehr belastet; auch auf die demographischen Herausforderungen wurde das Gesundheitssystem nicht vorbereitet. Die Pflegeversicherung harrt noch immer einer Reform. Dazu gehören vor allem die Dynamisierung der Leistungen, um den realen Wert zu erhalten, sowie die Umstellung auf ein kapitalgedecktes System.
Vorangekommen ist jedoch die schon lange auf der Tagesordnung stehende Föderalismusreform. So wird sich der Anteil der im Bundesrat zustimmungspflichtigen Gesetze von 60 % auf künftig 35 – 40% verringern. Zu kurz gekommen ist indessen die Reform der Finanzverfassung. Hier sollten die Länder grundsätzlich die Gesetzgebungskompetenz für die ihnen allein zustehenden Steuern erhalten. Auch der Finanzausgleich zwischen den Ländern bedarf noch einer Neuordnung.

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