Höhere Rentenanpassung 2008 und 2009 geht nicht zu Lasten zukünftiger Generationen
Die geplante stärkere Anhebung der Renten in den Jahren 2008 und 2009 ist problematisch, weil sie die Verlässlichkeit der Rentenpolitik weiter beschädigt. Solche Eingriffe in die Rentenformel sind deshalb grundsätzlich abzulehnen. Doch führen die jetzt geplanten Maßnahmen nicht, wie in der Öffentlichkeit gesagt wird, zu einer Zunahme der Umverteilung von den Jungen zu den Alten. Eine Belastung zukünftiger Generationen findet nicht statt. Dies gilt allerdings nur solange, wie der rentendämpfende Effekt des Riester-Faktors nur aufgeschoben und nicht aufgehoben wird. Der Riester-Faktor ist ein unabdingbarer Bestandteil Rentenreform und muss erhalten bleiben.
Die Bundesregierung will die rentendämpfenden Effekte des sog. Riester-Faktors in den Jahren 2008 und 2009 aussetzen, sodass die Renten um jeweils 0,6 Prozentpunkte stärker steigen können als es sich aus der Rentenanpassungsformel ergeben hätte. Nach 2011 sollen diese Rentenmindersteigerungen aber nachgeholt werden. Da die geplanten Maßnahmen bis 2012 zusätzliche Ausgaben von 11 Mrd. EUR verursachen und Beitragssatzsenkungen verschoben werden, wurde schnell von der Rentenerhöhung auf Kosten der Jungen gesprochen.
Doch kommt es wirklich zu einer nennenswerten intergenerativen Umverteilung von Jung zu Alt? Da die Maßnahmen im Vergleich zum Status quo nur bis zum Jahr 2030 Änderungen der Beitragssätze und der Rentenzahlungen hervorrufen, sind Personen, die im Zeitraum zwischen 2008 und 2030 weder Beitragszahler noch Rentner sind, von den geplanten Maßnahmen nicht betroffen. Damit kann man als ein wichtiges Ergebnis festhalten, dass zukünftige Generationen, also Menschen, die jetzt noch nicht geboren sind, nicht von diesen Maßnahmen belastet bzw. überhaupt betroffen sind. Es gibt also keine Rentenerhöhung zu Lasten zukünftiger, nicht geborener Generationen.
Stellt sich nun die Frage, ob es zu einer intergenerativen Umverteilung zwischen den derzeit lebenden Generationen, also zwischen derzeitigen Beitragszahlern und derzeitigen Rentnerjahrgängen, kommt. Zur Beurteilung dieser intergenerativen Verteilungseffekte müssen die Be- und Entlastungen der Beitragszahler und Rentner über den gesamten relevanten Zeitraum bis 2030 betrachtet werden. Dann zeigt sich aber, dass es keinesfalls zu einer eindeutigen Verbesserung für die Rentner kommt: Denn der aktuelle Rentenwert, also diejenige Monatsrente, die man für einen Entgeltpunkt erhält, ist bis 2012 zwar höher als er im Status quo gewesen wäre. Danach liegt er aber aufgrund des Rentenanpassungsmechanismus unterhalb des Status-quo-Werts: Schließlich sind die aktuellen Rentenwerte in 2030 fast identisch. Auch kommt es nicht zu einem eindeutig höheren Beitragssatz: In den Jahren 2011 und 2012 liegt er höher, ab 2025 sogar etwas unterhalb des Status-quo-Pfades.
Da sich sowohl bezüglich der Beitragszahlungen also auch bezüglich der empfangenen Rentenzahlungen im Vergleich zum Status quo in der relevanten Zeitspanne von 2008 bis 2030 sowohl temporäre Entlastungen als auch temporäre Belastungen ergeben können, ist von vornherein nicht eindeutig, ob es insgesamt zu einer Be- oder Entlastung verschiedener Generationen (Geburtsjahrgänge) kommt. Zudem ist wegen der gegenläufigen Effekte zu vermuten, dass Be- und Entlastungen nicht besonders groß ausfallen werden.
Ein umfassendes Maß, das alle Be- und Entlastungen für Personen verschiedener Geburtsjahrgänge erfasst, ist die implizite Rendite der Rentenversicherung. Ein Rückgang der Rendite zeigt eine Belastung an, ein Anstieg eine Entlastung. Die Renditeberechnungen von Allianz Dresdner Economic Research zeigen: Zwar kommt es zu einem tendenziellen Anstieg der Renditen für die Rentnerjahrgänge und die rentennahen Geburtsjahrgänge und einer Belastung der mittleren Geburtsjahrgänge. Allerdings fallen die Renditeänderungen mit maximal 0,02 Prozentpunkten so gering aus, dass man nicht von einer ausgeprägten Umverteilung von den jungen Generationen zu den Alten sprechen kann.
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