Renditevergleich zwischen Umlagesystem und Kapitaldeckungssystem
In jüngster Vergangenheit häufen sich Stimmen, die Leistungsrücknahmen in der Gesetzlichen Rentenversicherung zugunsten der kapitalgedeckten Systeme kritisieren und auf die Vorteile des Umlagesystems verweisen. Dieser Kritik ist einfach zu begegnen, wenn man Umlagesystem und Kapitaldeckungssystem anhand der Renditen vergleicht. Dabei zeigt sich, dass vor dem Hintergrund einer alternden Gesellschaft die kapitalgedeckte Altersicherung rentierlicher ist als das Umlagesystem und dass die Beiträge zur Gesetzlichen Rentenversicherung teilweise zur Hälfte Steuercharakter haben.
In einem aktuellen Working Paper stellen wir die grundsätzlichen Unterschiede zwischen Umlagesystem und kapitalgedeckten Systemen dar und führen danach einen Renditevergleich der Systeme durch. Schließlich wird das Ausmaß der mit der umlagefinanzierten Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) verbundenen impliziten Besteuerung quantifiziert. Dabei kommen wir zum Ergebnis, dass jeder Beitragseuro, der statt ins Umlagesystem ins kapitalgedeckte System gesteckt wird, für den Einzelnen einen Gewinn in Form einer reduzierten impliziten Steuerlast bedeutet. Der mit der Riester-Reform eingeleitete Rückbau des Umlagesystems bei gleichzeitiger Stärkung der kapitalgedeckten Systeme in Form der betrieblichen Altersvorsorge und der privaten Altersvorsorge (z.B. Riester-Rente) war somit wichtig und richtig. An diesem rentenpolitischen Konsens sollte nicht gerüttelt werden..
Der Renditevorteil des kapitalgedeckten Systems zeigt sich sowohl bei einer makroökonomischen Betrachtung des gesamten Systems als auch beim eher mikroökonomischen Vergleich der Renditen einzelner Geburtsjahrgänge. Die Rendite des GRV-Systems ist die Wachstumsrate der beitragspflichtigen Einkommenssumme. Sie weißt beim historischen Vergleich zwischen 1970 und 2007 einen Renditenachteil gegenüber dem Kapitalmarkt von mindestens 1,5 Prozentpunkten auf. Projiziert man die GRV-Renditen in die Zukunft, so werden sie bis 2070 bestenfalls zwischen 2 % und 3 % liegen und damit 1,5 bis 2 Prozentpunkte unter der des kapitalgedeckten Systems.
Berechnet man die Renditen auf der mikroökonomischen Ebene einer repräsentativen Person eines bestimmten Geburtsjahrgangs, zeigt sich, dass die GRV-Rendite für alle betrachteten Geburtsjahrgänge (1940 bis 2010) positiv und für Männer niedriger ist als für Frauen, was mit der geringen Lebenserwartung der Männer und damit auch mit einer geringeren Rentenbezugszeit begründet werden kann. Die niedrigste Rendite weist der Geburtsjahrgang 1964 auf, der erste Jahrgang für den das neue gesetzliche Renteneintrittsalter von 67 Jahren gilt. Die höchsten Renditen erzielen die derzeitigen Rentnerjahrgänge und die rentennahen Jahrgänge, hauptsächlich weil ihre Beitragslast geringer war und weil sie von den rentendämpfenden Reformen der letzten Jahre weniger stark getroffen werden als die jüngeren Jahrgänge. Letztlich haben aber alle Geburtsjahrgänge eine um 1,5 bis 2 Prozentpunkte niedrigere Rendite als in der kapitalgedeckten Altersvorsorge.
Ein direkter Vergleich des Umlagesystems mit einem kapitalgedeckten System kann mit Hilfe des Konzepts der impliziten Steuer durchgeführt werden. Dieses Konzept beruht auf folgendem Gedankengang: Wenn das kapitalgedeckte System eine größere Rendite aufweist, muss man in jedem Jahr einen geringeren Betrag als den GRV-Beitrag einzahlen, um eine kapitalgedeckte Rente in Höhe der GRV-Rente zu erhalten. Somit kann man die GRV-Beiträge gedanklich aufteilen in den Beitrag, der erforderlich wäre, um eine GRV-Rente am Kapitalmarkt „zu kaufen“ und einen Rest, der für andere Zwecke (interpersonelle und intergenerative Umverteilung) verwendet wird, für den also keine direkte Gegenleistung erbracht wird. Da eine Zahlung an den Fiskus ohne direkte Gegenleistung eine Steuer charakterisiert, kann man diesen Rest als die implizite Steuer im GRV-Beitrag bezeichnen.
Dieser implizite Steueranteil in den GRV-Beiträgen ist für alle Geburtsjahrgänge positiv. Für die älteren Kohorten ist er am geringsten, steigt stetig bis zum Jahrgang 1964 an und sinkt dann wieder. Selbst bei „vorsichtiger“ Berechnungsweise haben noch je nach Geburtsjahrgang zwischen 32 % und 51 % der Beitragszahlungen eines Versicherten Steuercharakter. Dieser Teil der Beiträge geht dem Beitragszahler verloren, weil er in das Umlagesystem gezwungen wird, seine Beiträge also nicht am Kapitalmarkt anlegen kann.
Angesichts der hohen impliziten Steuerlast lohnt es sich also, Beiträge vom GRV-System ins kapitalgedeckte System umzuleiten. Genau diese Umlenkung von Beitragsmitteln wurde mit der Riester-Reform 2001 ermöglicht, indem durch Leistungsrücknahmen im Umlagesystem Beitragsspielräume geschaffen werden, die für eine Anlage in Riester-Produkte genutzt werden können. Die Riester-Reform kann also so interpretiert werden, dass der Staat mit ihr – ganz legal – eine Möglichkeit geschaffen hat, der impliziten Besteuerung des Umlagesystems auszuweichen. Man sollte diese Möglichkeit zum Steuersparen nutzen!
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