Economic Research & Corporate Development
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Die Volkswirte von Allianz Dresdner Economic Research haben in eigenen Modellrechnungen die Entwicklung des Pflegesektors bis 2050 projiziert und – erstmals unter Berücksichtigung der Pflegereform 2008 – die Beitragssatzentwicklung der Sozialen Pflegeversicherung und ihre Nachhaltigkeitslücke abgeschätzt sowie Reformvorschläge durchgerechnet. Die nachhaltige Finanzierung der Pflegeversicherung kann nur durch einen Übergang zu einem kapitalgedeckten System gewährleistet werden: Ein solches Reformmodell wird entwickelt und die Umstiegskosten quantifiziert sowie Möglichkeiten zur Aufteilung dieser Kosten aufgezeigt.

25.10.2007
Deutschland befindet sich im Prozess der so genannten doppelten Alterung, da einerseits die Geburtenrate sinkt und andererseits die Lebenserwartung der Menschen steigt. Von diesem Alterungsprozess ist der Pflegesektor und die Pflegeversicherung in besonderen Maße betroffen, da das Risiko, pflegebedürftig zu werden, erst ab dem Alter von 70 Jahren stark ansteigt. Die zunehmende Zahl alter Menschen hat damit eine steigende Zahl von Pflegebedürftigen zur Folge: von heute 2,1 Mio. bis auf 4,5 Mio. in 2050.
Diese Entwicklung birgt sowohl Chancen als auch Herausforderungen in sich. Die Chancen bestehen darin, dass der Pflegesektor zu einem prosperierenden Wirtschaftssektor wird: Die Nachfrage nach Pflegedienstleistungen und Pflegegütern und in Folge dessen auch die Beschäftigung in diesem Sektor werden stark zunehmen: Die Anzahl der Pflegeheime und der Beschäftigten bei Pflegediensten und in Pflegeheimen wird sich bis 2050 mindestens verdoppeln.
Für die Pflegeversicherung bedeutet dies aber gleichzeitig eine große Herausforderung. Die im Umlagesystem arbeitende Soziale Pflegeversicherung (SPV) ist heute schon strukturell unterfinanziert. Die zunehmende Anzahl der Pflegefälle wird mindestens zu einer Verdopplung des Beitragssatzes auf 3,5 % bis 2050 führen. Mit dieser Beitragssatzsteigerung geht eine zunehmende intergenerative Lastverschiebung auf die zukünftigen Generationen einher: Zukünftige junge Generationen müssen im Zeitverlauf immer mehr für die jeweils alten Versicherten aufbringen.
Die angekündigte Pflegereform 2008 ändert an dieser Belastung zukünftiger Generationen nichts. Auf der Leistungsseite kommt es zwar zu Verbesserungen, vor allem zu einer notwendigen Dynamisierung der Leistungspauschalen, doch wird am Finanzierungssystem nichts verändert. Die angekündigte Beitragssatzsteigerung um 0,25 Prozentpunkte kann höchstens bis 2014 die Ausgaben decken. Wie die Leistungsdynamisierung ab 2015 finanziert werden soll, bleibt ungeklärt, womit letztlich mit der Pflegereform 2008 ein ungedeckter Scheck ausgestellt wird.
Da die Pflegereform 2008 die Finanzierungsprobleme der Sozialen Pflegeversicherung nicht löst, sondern nur in die Zukunft verschiebt, steht nach wie vor eine finanzierungsseitige Reform der Pflegeversicherung auf der politischen Agenda. Leitlinie einer solchen Reform sollte sein, eine nachhaltige Finanzierung zu erreichen und die Lastverschiebung auf die zukünftigen Generationen zu reduzieren. Dies kann nur durch eine Stärkung der Kapitaldeckung geschehen. Reformkonzepte, die eine einkommensbezogene Bürgerversicherung und damit eine Ausweitung des Umlagesystems vorsehen, gehen in die falsche Richtung. Auch Pauschalbeitragsmodelle sind problematisch, wenn sie nicht mit Kapitaldeckungselementen kombiniert werden.
Das beste Reformmodell ist ein gradueller Übergang zu einem vollständig kapitalgedeckten System. Ein solches Modell sieht vor, dass die jüngeren Jahrgänge aus der SPV ausscheiden und eine kapitalgedeckte Pflegeversicherung abschließen müssen. Die Älteren verbleiben in der umlagefinanzierten sozialen Pflegeversicherung und erhalten weiterhin Leistungen. Im Zeitverlauf wird die Anzahl der Versicherten dort abnehmen und das Umlagesystem wird allmählich auslaufen. Diese Übergangsphase dauert rund 50 Jahre. Während dieser Zeit fallen im Umlagesystem Kosten in Höhe von insgesamt 370 Mrd. EUR an. Diese Kosten kann man als Umstiegskosten bezeichnen. Dabei muss aber berücksichtigt werden, dass diese Kosten auch ohne Umstieg angefallen wären und vor allem von den zukünftigen Generationen hätten getragen werden müssen.
An der Finanzierung der Umstiegskosten müssen die im Umlagesystem verbleibenden Versicherten mit Beitragszahlungen beteiligt werden. Der verbleibende Rest von maximal 250 Mrd. EUR muss – verteilt auf die Übergangsphase von 50 Jahren (also rund 5 Mrd. Euro jährlich) – durch die Jüngeren bzw. die Steuerzahler aufgebracht werden. Somit kommt es zu der für einen Übergang vom Umlagesystem zum Kapitaldeckungssystem typischen Doppelbelastung der Übergangsgenerationen: Sie müssen für sich selbst Kapital bilden und gleichzeitig einen Teil der Kosten der älteren Versicherten tragen. Nach 50 Jahren ist das Umlagesystem aber ausgelaufen und die zukünftigen Generationen sind zumindest bezüglich der Pflegeaufwendung von einer demographischen Last befreit. Diese Entlastung der Jungen muss man sich vor Augen führen, wenn man mit Blick auf die hohen Umstiegskosten einen Übergang zu einem kapitalgedeckten System ablehnt. Noch einmal: Diese Kosten entstehen auch ohne Umstieg, die Entscheidung für oder gegen einen Umstieg bestimmt nur, wer die Kosten trägt!
Insgesamt besteht also die Chance, einen auf Wettbewerb und Effizienz ausgerichteten prosperierenden Dienstleistungs- und Versicherungssektor zu schaffen, der zudem für eine bestmögliche Versorgung der Pflegebedürftigen sorgt und zukünftige Generationen entlastet. Politik und Wirtschaft sollten sich diese Chance nicht entgehen lassen.

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Michael K. Machauer
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